Ab dem 01.01.2017 gelten die GoBD uneingeschränkt.
Die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Einführung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) beschreiben die steuerrechtlichen Anforderungen an eine ordnungsmäßige Buchführung und die Erfüllung von Aufzeichnungspflichten. Sie wurden mit BMF-Schreiben vom 14. November 2014 veröffentlicht.
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Um die in der Software abgebildeten Arbeitsabläufe so weit wie möglich zu optimieren, binden wir bei der Entwicklung unserer Handwerkersoftware Handwerksmeister aus unterschiedlichen Branchen ein. mehr....
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