Ab dem 01.01.2017 gelten die GoBD uneingeschränkt.
Die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Einführung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) beschreiben die steuerrechtlichen Anforderungen an eine ordnungsmäßige Buchführung und die Erfüllung von Aufzeichnungspflichten. Sie wurden mit BMF-Schreiben vom 14. November 2014 veröffentlicht.
Wir begleiten Sie bei der Umstellung Ihrer Telefoneinrichtung. Mit der FritzBOX! von AVM: Einfach von ISDN auf VOIP Telefonie!
· Kunden, Lieferanten, Personal Die Adressverwaltung der Handwerkersoftware in der Sie die Stammdaten Ihrer Kunden, Lieferanten und Ihres Personals hinterlegen.
· Leistungen und Material Materialkataloge und Einkaufskonditionen Ihrer Großhändler spielen Sie von CD über eine der Schnittstellen ein und versehen Sie mit Ihren Preisen.
· Angebote und Kalkulation
Ob Sie mit Stammdaten (Material, Leistungen) arbeiten oder manuelle Positionen anlegen, immer sind Sie mit der Handwerkersoftware 4Master® in der Lage, die Vorgaben (Zeit, Einkaufspreise) zu kontrollieren und gegebenenfalls zu ändern. Über diverse Kalkulationsarten (Endpreis, Zuschlag etc.) können Sie schnell auf Veränderungen des Endpreises reagieren. So haben Sie neben den Kosten auch den Gewinn, den Ihr kalkuliertes Projekt erzielt, im Blick.
· Nachkalkulation Die Nachkalkulation legt schonungslos Ihre Kalkulation offen. Nach Verbuchen der Materiallieferscheine und Stundenzettel mit der Handwerkersoftware auf der Baustelle, können Sie sofort über diverse Auswertungen den Stand der Baustelle ersehen.
· Massenberechnung Die erfassten Massenberechnungszeilen werden automatisch in die Menge der jeweiligen Teilrechnung übernommen. Das erspart Ihnen doppelte Arbeit und hilft bei der Prüfung des Aufmaßes. Das Aufmaß kann mit der Rechnung ( unterhalb der jeweiligen Position) oder separat ausgedruckt werden. Informieren Sie sich auch über das 4Master® AUFMASS !
· Rechnungslegung Die Handwerkersoftware 4Master® bietet Ihnen verschiedene Arten zur Abrechnung Ihrer Baustellen. Ob Reparatur-, Direkt-, Abschlags-, Teil- oder Schlussrechnung, Sie sind in der Lage, auf die Anforderungen des Marktes zu reagieren. Besonderheiten der VOB, wie Auflistung der Teilrechnungen und - zahlungen, werden berücksichtigt.